AFP-Fördermittel gibt es auch für wasser- oder energiesparende Bewässerungstechnik.

Bis zu 20 % der Netto-Investition kann gefördert werden.

Antragsfrist: 17. – 31. August 2023

Als wassersparend im Sinne der Förderrichtlinie gelten Tropfbewässerung, Kreis- und Linearberegnung und für Bewässerung im Ackerbau auch der Düsenwagen. 

Energiesparende Pumpen-, Pumpenregelungs- und Leitungssysteme sind ebenfalls förderfähig. Siehe Richtlinienentwurf Punkt 4.6.1.2 und „Hinweise zum Punktesystem“ 1.3.4.

Die Erfolgsaussichten für einen Antrag auf Förderung von Bewässerungsanlagen sind allerdings in der AFP-Rangordnung als alleiniger Förderschwerpunkt relativ gering, weil es nur eine Bewertung mit 4 Punkten für das Rankingsystem gibt. Zusatzpunkte gibt es z.B. für ökologisch wirtschaftende Betriebe oder Neueinsteiger in der Betriebsleitung oder außerfamiliäre Hofnachfolger. Für die Aufgabe/Reduzierung der Schweinehaltung gibt es ebenfalls Zusatzpunkte (siehe Anlage 3 Punktesystem und „Hinweise zum Punktesystem“).

Weitere Informationen gibt es auf der Seite der LWK-Niedersachsen unter Webcode 01032670