Was Landwirtinnen und Landwirte jetzt wissen müssen:

Das Niedersächsische Wassergesetzt (NWG) wurde angepasst. Die Änderungen berücksichtigen insbesondere die zunehmenden Herausforderungen durch Trockenperioden und den steigenden Bedarf an einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Wasserressourcen.

Bedeutung für landwirtschaftliche Betriebe:

Für Landwirtinnen und Landwirte sind vor allem die Regelungen zur Wasserentnahme für die Bewässerung von Bedeutung:

  • Können beim Zusammentreffen mehrerer Anträge für die Wasserentnahme zur Beregnung oder Berieselung von landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzten Flächen in derselben Gemarkung nicht alle Bedarfe erfüllt werden und ist einer der Antragsteller der einzige Wasser- und Bodenverband, der in der Gemarkung die Aufgabe der landwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Beregnung oder Berieselung wahrnimmt, so soll die Wasserbehörde den Entnahmen für dessen Bedarf den Vorrang gewähren.
  • Der Eigentümer- und Anliegergebrauch umfasst nicht das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern zur Beregnung oder Berieselung zu landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder Erwerbs gärtnerischen Zwecken

Was sollten Betriebe beachten?

Landwirtschaftliche Betriebe sollten ihre bestehenden Wasserrechte und Genehmigungen prüfen und bei geplanten Änderungen frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Wasserbehörde aufnehmen.

Die vollständigen Änderungen finden Sie hier: Änderungen NWG